Die Arbeit untersucht die Auskunft im Familienrecht in einem Gesamtzusammenhang. Somit erfolgt zum einen eine dogmatische Bestandsaufnahme der vier verschiedenen Quellen familienrechtlicher Auskunft: der normierten Anspruchsgrundlagen im BGB, der beiden familienrechtlichen Generalklauseln, eine auf Treu und Glauben basierende Auskunft im Kontext des Familienrechts sowie schliealich die Pflicht zur ungefragten Informationspreisgabe. Hierzu werden die verfolgten Normzwecke herausgearbeitet und diese als das verbindende Element familienrechtlicher Auskunft ermittelt. Daruber hinaus wird diese Verbindung daran verdeutlicht, dass auf ihrer Grundlage die bislang dem Bereich des Unterhaltsrechts vorbehaltene Pflicht zur ungefragten Information einer Erweiterung zugefuhrt wird und die hierfur erforderlichen dogmatischen Grundlagen herausgearbeitet werden.